Das Behinderten Gleichstellungsgesetz (Behig)
Seit dem 1.1.2004 regelt das Behig die Kostenübernahme für behinderungsbedingte Zusatzkosten in einer Ausbildung oder Weiterbildung. (Art. 16 Abs.2 lit.c IVG)
Dies bedeutet, dass bei der IV die Kostenübernahme für ein Tutoriat beantragt werden kann.
Dies bedeutet, dass bei der IV die Kostenübernahme für ein Tutoriat beantragt werden kann.
Schritte zum Tutoriat
1. Studierende schicken den Antrag für das Tutoriat an die zuständige IV Stelle.
2. Mit der IV Beratung wird besprochen, wie viele Stunden Tutoriat pro Woche benötigt und bewilligt werden. Im Durchschnitt sind dies 2-5 Stunden pro Woche. 3. Mit der Tutorin wird die Zusammenarbeit Studierende/IV in einem Vertrag geregelt:
Die Verrechnung meiner branchenüblichen Tarife läuft direkt über die IV. |